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Zu den unangenehmsten Erlebnissen, die man im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren haben kann, zählen Hausdurchsuchungen. Selten findet die Polizei das, wofür sie kam, aber sehr häufig findet sie irgendetwas. Deshalb sind Durchsuchungen bei den Verfolgungsbehörden auch sehr beliebt.

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Der Beschuldigte/Angeklagte ist „Objekt“ eines Verfahrens, mit dem er meist noch nicht zu tun hatte. Das Strafverfahren wird von Juristen nach Regeln betrieben, die für Nichtjuristen kaum zu durchschauen sind. Der Strafverteidiger hat die Aufgabe, den Mandanten zu beraten und ihn durch das Verfahren zu „führen“.

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So wie niemand wegen eines Beinbruchs zu einem Frauenarzt gehen wird, sollte man in einem Strafverfahren auch keinen "Zivilanwalt" beauftragen.

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Durchsuchungen​

 

Zu den unangenehmsten Erlebnissen, die man im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren haben kann, zählen Hausdurchsuchungen. Selten findet die Polizei das, wofür sie kam, aber sehr häufig findet sie irgendetwas. Deshalb sind Durchsuchungen bei den Verfolgungsbehörden auch sehr beliebt.

 

Zunächst dürften Durchsuchungen grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden - was kein wirklicher Trost ist, denn es reicht ein „Anfangsverdacht“ und eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass sich das gesuchte Beweismittel in der entsprechenden Wohnung befindet. Die „Verhältnismäßigkeitsprüfung“, die es auch „gäbe“, ist keine wirkliche Hürde. Auch mit richterlicher Anordnung wird wegen Kleinigkeiten oder den fragwürdigsten „Theorien“ durchsucht. 

Soweit „Gefahr in Verzug“ ist, kann die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen. Dabei ist die Polizei mitunter sehr großzügig in der Auslegung dessen, was „Gefahr in Verzug“ bedeutet, bzw. wie man diese „herstellt“. 

Es gibt aber auch Durchsuchungen bei „Unverdächtigen“. In diesen Fällen wird gegen jemanden ermittelt, der nicht in der Wohnung lebt, in welcher Beweismittel vermutet werden. Das bedeutet: jeder - ob er etwas mit einer Straftat zu tun hat oder nicht - kann „Opfer“ einer Durchsuchung sein. 

„Zufallsfunde“ gibt es bei Durchsuchungen sehr häufig. Die meisten Menschen fühlen sich in ihren „vier Wänden“ sehr sicher - zu sicher. Und so werden Dinge aufbewahrt, die man besser nicht in Besitz hätte. Das macht Hausdurchsuchungen so „erfolgversprechend“. 

Bei jeder Durchsuchung sollten Sie sich von den durchsuchenden Beamten genau darüber informieren lassen, was gesucht wird. Lassen Sie nur nach den Dingen suchen, wegen derer die Polizei kommt und an den Orten wo diese sein können - z.B. passt der gesuchte Straftäter nicht in die Schublade oder den Kühlschrank. 

Schriftliche Unterlagen dürfen Polizeibeamte nur oberflächig sichten. Unterlagen lesen dürfen nur Staatsanwälte und Steuerfahnder. Geben Sie nicht die Zustimmung, dass Polizeibeamte Unterlagen lesen dürfen; Sie haben in der Regel nichts davon, es wird trotzdem alles mitgenommen. 

Bei der Durchsuchung können Sie einen Rechtsanwalt (besser: Strafverteidiger) anrufen. Bei größeren Durchsuchungen ist sinnvoll, dass dieser vor Ort erscheint.

 

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