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-   1961

           

             In München geboren

 

 

-   Ab 1981

 

Jurastudium an der Ludwigs-Maximilians-Universität München

 

 

-   1987

 

Erstes Staatsexamen

 

 

-   Referendarzeit 1988 - 1991

 

Amtsgericht Freising,
Regierung v.Obb.,
Rechtsanwälte Witting/Weitzdörfer, Deutsch-Brasilianische Handelskammer in Porto Alegre / Brasilien

 

 

-   1991

 

Zulassung als Rechtsanwalt.

 

 

-   1991 bis 1995

 

Strafverteidiger in Kanzlei Hasl & Kollegen

 

 

-   Seit 1995

 

Einzelanwalt im Bereich Strafrecht

 

 

-   1997

 

Mit Einführung der Fachanwaltschaft Verleihung des „Fachanwalt für Strafrecht“

 

Lebenslauf

Andreas Schwarzer

Fachanwalt für Strafrecht

 

Bereits während der Ausbildung entschied ich mich für das Berufsziel "Strafverteidiger". Diesen Berufswunsch habe ich konsequent umgesetzt, und führe seit 1995 eine eigene Kanzlei als "Fachanawlt für Strafrecht", ohne dass meine Begeisterung für diesen Beruf je nachgelassen hätte.

Das Grundhandwerkszeug des Strafverteidigers ist das Verfahrensrecht nach der Strafprozessordnung. Das Strafverfahren läuft nach immer gleichen Regeln ab, gleichgültig ob der Vorwurf, Mord, Drogen oder Steuerhinterziehung lautet. Entsprechend ist ein „Strafverteidiger“ für eine Verteidigung aus jedem Rechtsgebiet qualifiziert.

 

 

Bei ganz „exotischen“ Rechtsgebieten kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen Spezialisten für dieses Rechtsgebiet hinzuzuziehen, ein „Strafverteidiger“ ist jedoch immer unverzichtbar.

Besondere Erfahrung

 

Besondere Erfahrung habe ich in folgenden Bereichen des Strafrechts:


- Vermögensdelikte ( Diebstahl, Betrug , Untreue etc. )
- Kapitalstrafsachen ( Mord , Totschlag usw. )
- Steuerstrafrecht
- Konkursstrafrecht
- Korruption
- Betäubungsmittelgesetz ( Drogen )
- Ausländerrecht
- Strafvollstreckung

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