Telefon 089 / 54 82 82 81
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- 1961
In München geboren
- Ab 1981
Jurastudium an der Ludwigs-Maximilians-Universität München
- 1987
Erstes Staatsexamen
- Referendarzeit 1988 - 1991
Amtsgericht Freising,
Regierung v.Obb.,
Rechtsanwälte Witting/Weitzdörfer, Deutsch-Brasilianische Handelskammer in Porto Alegre / Brasilien
- 1991
Zulassung als Rechtsanwalt.
- 1991 bis 1995
Strafverteidiger in Kanzlei Hasl & Kollegen
- Seit 1995
Einzelanwalt im Bereich Strafrecht
- 1997
Mit Einführung der Fachanwaltschaft Verleihung des „Fachanwalt für Strafrecht“
Lebenslauf
Andreas Schwarzer
Fachanwalt für Strafrecht
Bereits während der Ausbildung entschied ich mich für das Berufsziel "Strafverteidiger". Diesen Berufswunsch habe ich konsequent umgesetzt, und führe seit 1995 eine eigene Kanzlei als "Fachanawlt für Strafrecht", ohne dass meine Begeisterung für diesen Beruf je nachgelassen hätte.
Das Grundhandwerkszeug des Strafverteidigers ist das Verfahrensrecht nach der Strafprozessordnung. Das Strafverfahren läuft nach immer gleichen Regeln ab, gleichgültig ob der Vorwurf, Mord, Drogen oder Steuerhinterziehung lautet. Entsprechend ist ein „Strafverteidiger“ für eine Verteidigung aus jedem Rechtsgebiet qualifiziert.
Bei ganz „exotischen“ Rechtsgebieten kann es sinnvoll sein, zusätzlich einen Spezialisten für dieses Rechtsgebiet hinzuzuziehen, ein „Strafverteidiger“ ist jedoch immer unverzichtbar.
Besondere Erfahrung
Besondere Erfahrung habe ich in folgenden Bereichen des Strafrechts:
- Vermögensdelikte ( Diebstahl, Betrug , Untreue etc. )
- Kapitalstrafsachen ( Mord , Totschlag usw. )
- Steuerstrafrecht
- Konkursstrafrecht
- Korruption
- Betäubungsmittelgesetz ( Drogen )
- Ausländerrecht
- Strafvollstreckung