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Zu den unangenehmsten Erlebnissen, die man im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren haben kann, zählen Hausdurchsuchungen. Selten findet die Polizei das, wofür sie kam, aber sehr häufig findet sie irgendetwas. Deshalb sind Durchsuchungen bei den Verfolgungsbehörden auch sehr beliebt.

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Der Beschuldigte/Angeklagte ist „Objekt“ eines Verfahrens, mit dem er meist noch nicht zu tun hatte. Das Strafverfahren wird von Juristen nach Regeln betrieben, die für Nichtjuristen kaum zu durchschauen sind. Der Strafverteidiger hat die Aufgabe, den Mandanten zu beraten und ihn durch das Verfahren zu „führen“.

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Darüber was ein Strafverteidiger für seinen Mandanten tun kann, bestimmt zu einem großen Teil der Mandant selbst. Dies beginnt beim „schuldigen“ Mandaten mit der „Spurenlage“ die er legt; das beinhaltet auch schriftliche Aufzeichnungen oder Gespräche mit Dritten über die Straftat. Welche Verteidigungsmöglichkeiten es gibt, hat der Mandant also zu einem guten Teil selbst in der Hand, wenngleich sich die wenigsten auf die Situation vorbereiten „erwischt“ zu werden. 

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Nur Strafverteidiger beauftragen!​

 

So wie niemand wegen eines Beinbruchs zu einem Frauenarzt gehen wird, sollte man in einem Strafverfahren auch keinen "Zivilanwalt" beauftragen.

 

Die Zeiten der "Generalisten" im Anwaltsberuf sind - gottlob - vorbei. Das deutsche Recht spaltet sich in eine Vielzahl von Einzelbereichen, die kein Jurist mehr in vollem Umfang überschauen - geschweige denn beherrschen kann. Vor allem die unterschiedlichen Verfahrensregeln der einzelnen Rechtsgebiete machen eine Spezialisierung der Anwaltschaft unumgänglich. 

Der "Hausanwalt" kann möglicherweise "moralische" Stütze sein, für ein Strafverfahren - zumindest größeren Umfangs/Bedeutung - wird ihm aber regelmäßig die Erfahrung fehlen. Prozessuale Erfahrung ist das entscheidende Instrumentarium, das ein Strafverteidiger benötigt. Bereits der Umgang mit der Justiz ist mitunter "rau" und "eisig". Der Verteidiger braucht das "Standing", Prozessrechte konsequent für den Mandanten nutzen zu können. Dies setzt nicht nur deren Kenntnis voraus, sondern ist gegebenenfalls auch gegen erhebliche Wiederstände durchzusetzen. Strafverteidigung ist "Kampf". Unsicherheiten oder Ungenauigkeiten dürfen dabei nicht auftreten. Das Strafverfahren verzeiht keine Fehler. 

Oftmals wird ein Vergleich bemüht: "Vor Gericht und auf hoher See und ist man in Gottes Hand". Dieser Vergleich hat viel für sich, jedoch kann man mit einem guten Kapitän "den sicheren Hafen" erreichen. 

Beauftragen Sie sofort einen Strafverteidiger, holen Sie sich professionellen Rat. Damit werden Fehler vermieden. 

Bei guter Beratung sind die mentalen Belastungen des Strafverfahrens besser zu bewältigen. Für jeden Mandanten ist ein Strafverfahren eine enorme nervliche Belastung, mit der mancher besser, der andere schlechter fertig wird. Mit dem richtigen anwaltlichen Beistand wird viel von der Ungewissheit genommen, die das Verfahren so belastend macht. Ein Verteidiger dem Sie, nicht zuletzt wegen seiner fachlichen Kompetenz, vertrauen können, gibt Ihnen Sicherheit - so dass Sie wieder ruhiger schlafen werden.

 

 

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