„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Täuschung einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
— § 263 Abs. 1 StGB
Vermögensdelikte: Ein Überblick
Vermögensdelikte umfassen alle Straftatbestände, die sich gegen das Eigentum und das wirtschaftliche Vermögen eines anderen richten. Dazu zählen klassische Delikte wie Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Untreue, aber auch komplexere Erscheinungsformen wie Computerbetrug, Erschleichen von Leistungen oder Vermögensschädigungen im Unternehmenskontext.

Fachanwalt für Strafrecht
Gemeinsam ist ihnen, dass staatliche Ermittlungsbehörden regelmäßig früh und umfassend eingreifen: Durchsuchungen, Sicherstellungen und Kontosperren sind keine Seltenheit. Für Betroffene bedeutet dies oft erheblichen Druck – sowohl emotional als auch wirtschaftlich.
Was ist bei Vermögensdelikten besonders wichtig?
WORAUF SIE BESONDERS ACHTEN SOLLTEN
1. Frühzeitige anwaltliche Vertretung
2. Einsicht in die Ermittlungsakte
3. Wirtschaftliche und persönliche Folgen minimieren
4. Schadenswiedergutmachung und Täter-Opfer-Ausgleich
Meine Unterstützung als Strafverteidiger
Ich entwickle für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie, abgestimmt auf die konkrete Sachlage und Ihre persönlichen Ziele. Dazu gehören u.a.:
- Prüfung der Vorwürfe und Beweislage
- Vorbereitung und Begleitung bei polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen
- Verhandlungen zur Schadenswiedergutmachung
- Strategische Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
- Vermeidung oder Minimierung strafrechtlicher Folgen
Vermögensdelikte sind komplex – eine professionelle und entschlossene Verteidigung ist entscheidend.
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